Keine Kita-Beiträge für Kinder in Notbetreuung

Die AWO Gotha hat entschieden, die Betreuungs- und Verpflegungsentgelte in den Kindertagesstätten auch bei den Eltern auszusetzen, die ihre Kinder in die Notbetreuung geben.

Im Landkreis Gotha betrifft das aktuell insgesamt 31 angemeldete Kinder in der Integrativen Kita "Wirbelwind", dem "Haus der Marienkinder" und der Kita „Strolchenland“ in Gotha, sowie der Kitas „Purzelbaum“ in Friedrichroda und „Waidspatzen“ in Mühlberg.
 
Der „Kita-Pakt“ des Bildungsministeriums hatte die Aussetzung der Betreuungsentgelte bisher nur für die Eltern geregelt, die ihre Kinder nicht in die Kita geben können. Eltern in Notfallbetreuung sind von der Finanzierung des Landes ausgenommen.
 
„Pflegekräfte, Polizisten, Ärzte, Beschäftigte des Einzelhandels und viele andere Menschen, die in sogenannter kritischer Infrastruktur arbeiten, halten gerade unsere Gesellschaft am Laufen“, sagt AWO-Geschäftsführerin Petra Köllner-Hack. Oft mit großem persönlichen Einsatz und Risiken für die eigene Gesundheit. „Die AWO Gotha möchte sich dafür herzlich bedanken und diese Menschen unterstützen.“
 
Im Monat April werden deshalb weder von Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita bringen konnten, noch von Eltern in Notfallbetreuung Betreuungs- oder Verpflegungsentgelte erhoben. Die Kosten für Letztere übernimmt die AWO Gotha.

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