AWO Thüringen begrüßt BGH-Urteil zum Pflegegeld

Die Unterstützungsleistung muss bei der pflegebedürftigen Person ankommen – Pflegeversicherung muss reformiert werden

Die AWO Thüringen bewertet das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Unpfändbarkeit des Pflegegeldes positiv. „Das Geld ist für die pflegebedürftigen Menschen gedacht, die zu Hause versorgt werden“, unterstützt AWO-Landesgeschäftsführerin Katja Glybowskaja. „Dieses Ziel wäre verfehlt, wenn es der pflegenden Person gepfändet wird.“

In der vergangenen Woche hatte der BGH klargestellt, dass das Pflegegeld nicht als Arbeitseinkommen der pflegenden Personen einzustufen ist. Es steht der pflegebedürftigen Person zu, die sich gegen eine Versorgung durch beispielsweise einen Pflegedienst entscheidet und für eine Pflege durch einen Angehörigen, einen Freund, eine Freundin oder eine ehrenamtliche Person. Somit ist das Pflegegeld eine wichtige Säule der Selbstbestimmtheit von Menschen mit Pflegebedarf. An dieser Stelle darf es keine Einschnitte geben, auch nicht bei Überschuldung der pflegenden Person.

Obwohl der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorsieht, das Pflegegeld ab 2022 dynamisch anzupassen, hat es bisher angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen keine Erhöhung erfahren.

Eine Anpassung sieht die AWO-Landesgeschäftsführerin als ebenso notwendig wie eine Reformierung der Pflegeversicherung. „Die Preise für Energie, Lebensmittel und viele andere Posten steigen – und damit automatisch die Eigenanteile der Seniorinnen und Senioren in den Pflegeeinrichtungen“, mahnt Glybowskaja. „Schon heute sind in vielen Pflegeheimen Thüringens mehr als 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner darauf angewiesen, dass das Sozialamt einspringt – Trend steigend.“ Dagegen sind die Zuschüsse der Pflegekassen gedeckelt. Die AWO Thüringen setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine Änderung dieses „Teilkasko-Modells“ und für eine Dynamisierung der Zuschüsse seitens der Pflegekassen ein.

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